Preise
Kennenlernen: Passen wir zusammen?
Da wir vorher nicht wissen können, ob die Chemie stimmt, biete ich ein erstes telefonisches Kennenlern-Gespräch (Dauer ca. 15 Minuten) kostenfrei an.
Der reguläre Stundensatz für 60 Minuten beträgt 85 Euro
Für Auszubildende, Schüler und Studenten berechne ich 75 Euro / Std.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich privat.
Der Betrag ist nach der ersten Behandlung per Überweisung zu begleichen.
Ob die Möglichkeit einer Rückerstattung der Behandlungskosten besteht, klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse, der Beihilfestelle oder Ihrer privaten Zusatzversicherung. Zusatzversicherungen übernehmen je nach Vertrag (anteilig) anfallende Kosten.
Ich führe eine Terminpraxis, d.h., dass der vereinbarte Termin exklusiv für Sie reserviert ist! Sagen Sie Termine, die Sie nicht einhalten können, bitte bis spätestens 24 Stunden vor Beginn des Termins ab, damit Ihnen keine Kosten entstehen.
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Gut zu wissen:
Vorteile für Selbstzahler
Flexible Terminierung
Bei kassenfinanzierten Therapien ist in der Regel eine Mindest- sowie Maximalanzahl von Therapiesitzungen vorgegeben. Das ist in meiner Praxis nicht der Fall: Hier können Sie so engmaschig Termine vereinbaren wie Sie möchten und es zu Ihrem Genesungsprozess passt. Meine Bestandsklienten haben zudem die Möglichkeit auch online mit mir Termine durchzuführen.
Steuerlich absetzbar
Die Kosten für meine Behandlung, die Sie als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen, können unter bestimmten Voraussetzungen beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Das bedeutet: Ihre Ausgaben für die Therapie -sofern medizinisch notwendig- können sich steuerlich mindernd auswirken. Voraussetzung ist in der Regel ein ärztliches Attest oder eine entsprechende Bescheinigung über die Notwendigkeit der Behandlung. Bitte beachten Sie: Ich kann und darf keine steuerliche Beratung leisten. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre steuerliche Beratung oder Ihr zuständiges Finanzamt.
Kein Nachteil für die Verbeamtung
Da bei Selbstzahlern keine Übermittlung der Diagnose oder Behandlungsdaten an die Krankenkasse erfolgt, müssen Sie keine Nachteile bei einer möglichen Verbeamtung befürchten. Ihre Inanspruchnahme bleibt diskret und ohne Eintrag in Krankenakten der gesetzlichen oder privaten Versicherungssysteme. Gerade mit Blick auf eine geplante Verbeamtung kann das von Vorteil sein, denn es entstehen keine offiziellen Einträge, die bei amtsärztlichen Untersuchungen offengelegt werden müssten.
Keine Risikozuschläge bei Versicherungen
Als Selbstzahler*in in meiner Praxis erfolgt keine Übermittlung Ihrer Diagnose oder Behandlung an Krankenkassen oder Versicherungen. Das bedeutet: Ihre Inanspruchnahme bleibt vollkommen vertraulich und kann sich daher nicht nachteilig auf zukünftige Versicherungsabschlüsse auswirken, etwa bei Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder privaten Krankenversicherungen. Bitte beachten Sie: Ich darf keine verbindliche versicherungsrechtliche Beratung geben. Wenden Sie sich bei konkreten Fragen bitte an eine unabhängige Versicherungsberatung oder Ihre Versicherung.
Caroline Hermesdorf Heilpraktikerin für Psychotherapie & Personal Coach
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